Jede Klasse wählt drei Elternvertreter, wobei der erste Elternvertreter das Stimmrecht in der Schulkonferenz (Schulelternbeirat, Lehrer, Schulleitung) hat. Die Aufgaben der Elternvertreter sind so vielfältig wie das Engagement der gewählten Personen und können umfassen:
- Vermittlung zwischen Lehrer und Eltern. Elternvertreter können das „Sprachrohr“ der Elternschaft einer Klasse sein. Selbstverständlich bleibt es jedem Elternteil freigestellt, regen und direkten Kontakt zu der Klassenlehrerin zu halten, viele organisatorische Fragen lassen sich besser und schneller klären, wenn die Elternvertreter hier vermitteln und sammeln.
- Organisation verschiedener Angelegenheiten – z.B. wird an der Hermann-Löns-Schule für alle Klassen abwechselnd eine „Schwimmbetreuung“ durch die Eltern durchgeführt, Ausflüge werden organisiert oder der Adventsbasar wird vorbereitet und, und, und.
- Elternvertreter haben Stimmrecht in der Schulkonferenz und können damit konkret an der Gestaltung von Schule und Unterricht mitwirken.
Wer sich genauer über die Rechte und Pflichten von Eltervertretern in der Schule, die Aufgaben der Schulkonferenz o. ä. informieren möchte, hat die Möglichkeit in der Broschüre „Eltern und Schule in Schleswig-Holstein“ (Reinhardt Pfautsch, 14. Auflage) nachzulesen. Diese Broschüre erhalten die Elternvertreter am Tag ihrer Wahl. Bitte sprechen Sie die Elternvertreter bei Bedarf an.
Der Schulelternbeirat wird aus den Reihen der Klassenelternbeiräte gewählt. Er übt das Mitbestimmungsrecht in der Schule aus und wird von der Schulleiterin über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule unterrichtet.
(entnommen der „Broschüre zur Einschulung“, verfasst von Frau Elke Kramper) |