Grundsätzliches
Änderungen von Adresse oder Telefonnummer
Sollte sich ihre Adresse oder Telefonnummer ändern, so teilen Sie bitte Ihre neuen Kontaktdaten so bald wie möglich dem Schulsekretariat mit. Nur so ist gewährleistet, dass wir Sie im Bedarfsfall (z. B. Unfall oder Krankheit Ihres Kindes, wichtige Mitteilungen einer Lehrkraft usw.) erreichen können.
Bitte geben Sie – sofern vorhanden – in jedem Fall Ihre Festnetznummer an; denn Anrufe auf Mobilgeräte sind für die Schule sehr teuer.
Krankmeldungen
Ist Ihr Kind erkrankt und kann die Schule nicht besuchen, rufen Sie bitte am selben Tag im Schulbüro an oder benachrichtigen Sie die Klassenlehrerin durch ein Nachbarkind. Frau Gieseler, wird es dann an Ihre Klassenlehrerin weitergeben.
Bei längerfristiger Krankheit oder einer ansteckenden Infektionskrankheit ist eine schriftliche Entschuldigung erwünscht.
Kranke Kinder gehören ins Bett und nicht in die Schule!
(entnommen der „Broschüre zur Einschulung“, verfasst von Frau Elke Kramper)
Schülerunfälle
Für alle Schülerinnen und Schüler ist durch den Schulträger eine Unfall- und Sachschadenversicherung abgeschlossen. Unfallversicherungsschutz besteht bei allen mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere während des Unterrichts, während der Pausen und sonstiger Veranstaltungen (Ausflüge, Besichtigungen, Unterrichtsgänge usw.).
Das Kind ist auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und der Schule oder dem Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet (Sportplatz, Museum, u. ä.) ebenfalls unfallversichert.
Unfälle müssen umgehend der aufsichtsführenden Lehrkraft, der Klassenlehrerin oder der Schulleitung gemeldet werden. Von diesen wird der Unfall dem Unfallversicherungsträger angezeigt.
(entnommen der „Broschüre zur Einschulung“, verfasst von Frau Elke Kramper)
Schulweg
Es empfiehlt sich, den Schulweg bereits vor dem ersten Schultag mit Ihrem Kind wiederholt gemeinsam zu gehen, damit ihm dieser Weg rechtzeitig vertraut wird und es ihn später allein oder in Gruppen selbständig bewältigen kann.
Helle Bekleidung – evtl. auch eine gelbe Sicherheitsweste – machen Schulkinder besser sichtbar für die anderen Verkehrsteilnehmer.
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind das Haus rechtzeitig verlässt und nicht aus Furcht vor dem „Zu spätkommen“ zur Unachtsamkeit verleitet wird.
Alle Gefahrenquellen können weder Eltern, Schule noch Verkehrsbehörden beseitigen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Kind zur Selbständigkeit im Straßenverkehr erzogen wird. Ein Kind, das Gefahren richtig einzuschätzen gelernt hat, ist weniger gefährdet.
Mit der Schulzeit beginnen die Kinder mehr und mehr selbständig zu werden – geben Sie ihnen diese Chance und bringen Sie Ihre Kinder zunächst bis zur Eingangstür der Schule, später bis zum Schulhof. Je eher Sie Ihr Kind in die Selbständigkeit entlassen, umso schneller wird es lernen, sich auf sich selbst zu verlassen.
(entnommen der „Broschüre zur Einschulung“, verfasst von Frau Elke Kramper)
Fahrradbenutzung
Ob ein Grundschulkind den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen kann, bleibt letztlich Elternentscheidung. Schülern und Schülerinnen der 1. und 2. Schuljahre sollte unter keinen Umständen zugemutet werden, ihren Schulweg allein mit dem Fahrrad zurück zu legen – Ausnahmen sind aber sicher möglich – dann empfiehlt es sich, das Kind in einer Gruppe gemeinsam mit Nachbarkindern auf den Weg zu schicken.
Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen können mit dem Fahrrad zur Schule kommen und dieses im Fahrradständer auf dem Schulgelände abstellen. Es versteht sich von selbst, dass das Fahrrad verkehrssicher sein muss.
Alle Kinder sollten selbstverständlich einen Fahrradhelm tragen!
(entnommen der „Broschüre zur Einschulung“, verfasst von Frau Elke Kramper)
Schulzahnarzt
Alle Schüler und Schülerinnen werden einmal jährlich von der Schulzahnärztin untersucht. Diejenigen Kinder, bei denen sie eine Zahnbehandlung als erforderlich ansieht, erhalten einen Benachrichtigungsschein. Nach Abschluss der Behandlung durch einen niedergelassenen Zahnarzt sollen die Benachrichtigungsscheine fristgerecht zur Weiterleitung an die Schulzahnärztin der Schule zurückgegeben werden.
▲nach Oben
Offizielles
Unter folgender Internetadresse finden Sie zu allen interessanten Themen die Grundschule betreffend die ministeriellen Veröffentlichungen aus erster Hand:
www.schleswig-holstein.de/Bildung
Klicken Sie zunächst im sich öffnenden Fenster am linken Rand auf Schulische Bildung.
Unter der Überschrift Bildung finden sich zwei Links, unter denen Sie einmal die gesetzlichen Basisinformationen finden (Schulrecht/Schulgesetz) sowie weiterhin unter dem Link Allgemeinbildende Schulen und dort unter Grundschulen sämtliche Veröffentlichungen zu folgenden Themen:
- Einschulung
- Verlässliche Grundschule
- Zeugnisse
- Betreute Grundschule
- Eingangsphase
- Fremdsprachen
Unter dem Link Schulrecht/Schulgesetz finden sich zunächst alle aktuellen Lehrpläne für die allgemein bildenden Schulen - so auch die für die einzelnen Fächer in der Grundschule.
Unter dem Link Gesetze finden Sie das neue „Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz“ (Schulgesetz – SchG) vom 24. 01 2007.
Unter Verordnungen sei auf Folgende hingewiesen:
- Landesverordnung über Grundschulen vom 22.06.2007
- Landesverordnung über die Wahl der Elternbeiräte an öffentlichen Schulen (Wahlordnung für Elternbeiräte – WahlOEB -) vom 20.08.2007
- Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung – ZVO) vom 29.04.2008
Für die Grundschule sind u. a. weiterhin folgende Erlasse von besonderer Bedeutung:
- Neu!
Erlass zur „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche“ vom 27.06.2008
- Runderlass „Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule und für das Gymnasium (Sekundarstufe I) vom 10.10.2007
- Erlass „Lernpläne an allgemein bildenden Schulen“ vom 01.08.2003
- Erlass über die Durchführung von Vergleichsarbeiten an allgemein bildenden Schulen“ vom 10.01.2008
- Erlass „Einführung der Verlässlichen Grundschule (VG)“ 18.07.2007
- Erlass zur Einführung von Englischunterricht in der Grundschule ab Schuljahr 2006/2007" vom 15.05.2006
- Erlass „Durchführung von Parallelarbeiten“ vom 01.04.2006
- Erlass „Durchführung von Vergleichsarbeiten in der 3. Jahrgangsstufe der Grundschule“ vom 01.04.2006
Beachten Sie unter dem Link „Service“ auch die Rubrik Ferientermine
▲nach Oben
Aktuelles
Einschulung im Schuljahr 2008/2009
Zum Schuljahr 2008/2009 werden 39 Kinder eingeschult und in zwei Klassen („Löwen“ und „Pinguine“) unterrichtet.
Die Einschulung findet am Mittwoch, dem 03.09.2008 statt. Wie gewohnt finden sich alle Schulanfänger mit ihren Gästen um 11.00 Uhr in der Harbig-Halle ein. Dort werden sie von der gesamten versammelten Schulgemeinschaft der Hermann-Löns-Schule begrüßt. Nach einer kleinen Feier, die vom 2. Jahrgang gestaltet wird, gehen die Schulanfänger, begleitet von ihren Paten und Patinnen aus den 3. Klassen, mit ihrer Klassenlehrerin/ihrem Klassenlehrer in ihre Klassen zur ersten Unterrichtsstunde.
Eltern und Gäste sind eingeladen zu einem kleinen Imbiss in der Pausenhalle, der erstmalig in diesem Jahr von den Eltern der 2. Klasse gespendet und organisiert wird. Sie werden dabei unterstützt durch Kinder der 4. Klassen.
Am Abend vor dem Einschulungstag, am Dienstag, dem 02.09.2008, findet in der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde im Verbindungsweg um 18.00 Uhr der Einschulungsgottesdienst statt.
EVIT
Am 10.12.2008 und 11.12.2008 findet in der Hermann-Löns-Schule der EVIT-Besuch (Evaluation im Team) statt. Das EVIT-Team, bestehend aus einer Vertreterin des Ministeriums, einem Vertreter der Schulaufsicht und einer Schulleiterin einer benachbarten Schule werden unsere Schule besuchen, Unterrichtshospitationen durchführen, Unterlagen einsehen und vor allem Gespräche führen mit dem Personal der Schule, mit Elternvertretern, dem Schulträger und dabei Befragungsergebnisse (Evaluationsbögen für Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern, Schüler und Schülerinnen) einbeziehen.
Im Anschluss an diesen Besuch wird von dem EVIT-Team ein EVIT-Bericht erstellt, aus dem Stärken und Schwächen der Hermann-Löns-Schule ersichtlich werden und Entwicklungsbedarf benannt wird.
▲nach Oben |